Zugewinnausgleich
Die Neuerung hier ist, dass nun auch Schulden berücksichtigt werden, die ein Partner in die Ehe mitgebracht hat. Bisher wurde für ihn ein Anfangsvermögen zu Ehebeginn von Null angenommen, jetzt aber die volle Schuldenhöhe. Bei gleichem aktuellen Vermögen fällt daher der Zugewinn höher aus.