Trennungsunterhalt
Wenn Sie getrennt leben und genügend Einkommen haben, dann scheuen Sie sich nicht, unverzüglich Trennungsunterhalt zu fordern. Unverzüglich deshalb, weil Sie nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen Unterhalt auch rückwirkend bekommen können.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Leitlinien des OLG Koblenz.