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Notarielle Vereinbarungen

Es können rechtsverbindliche Regelungen getroffen und notariell beurkundet werden, ohne dafür ein Gericht bemühen zu müssen.

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein Vertrag zwischen scheidungswilligen Ehegatten, in dem Regelungen für eine Scheidung getroffen werden. Die Ehegatten einigen sich über das Sorgerecht, regeln den Kindesunterhalt, einigen sich über die Verteilung des Vermögens und der Haushaltsgegenstände.

Etwaige Ausgleichsleistungen aufgrund des Zugewinnausgleichs werden festgelegt.

In der Scheidungsfolgenvereinbarung sollten möglichst alle wechselseitigen Ansprüche der Ehegatten abschließend geklärt werden. Wenn dies nicht möglich ist, kann auch eine Einigung über Teilbereiche sinnvoll sein. Dann sollten sich die Ehegatten über die verbliebenen offenen Punkte im Klaren sein.

Ich berate Sie gern über alle zu klärenden Rechtsfolgen, damit Sie vor bösen Überraschungen bewahrt bleiben.

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ermöglicht eine einvernehmliche, d. h. schnelle und preiswerte Scheidung. Sie ist ein vernünftiger Abschluss einer gemeinsamen Lebensphase. Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung ist die Bereitschaft zu einer „friedlichen Lösung“.

Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung lassen sich die wichtigsten Fragen der Scheidung ohne gerichtliche Hilfe regeln.


Ehevertrag vor/bei Eheschließung

Mit einer Heirat ändert sich nicht nur der Name und der Familienstand! Es sollte daher vor der Hochzeit ein gültiger Ehevertrag abgeschlossen werden. Für wen ist ein solcher Vertrag sinnvoll?

Empfehlenswert ist ein Ehevertrag vor allem für Frauen, die sich um die gemeinsamen Kinder kümmern und daher zeitweilig ihren Beruf aufgeben. In einem solchen, notariell geschlossenen Vertrag können die Unterhalts- und Versorgungsansprüche nach Wunsch festgelegt werden. Oft ist dies wichtig, weil das neue Unterhaltsrecht die Frauen, die sich der alleinigen Kindererziehung widmen, deutlich schlechter stellt als früher. Die Eheschließung ist ein guter Zeitpunkt für den Vertragsabschluss, da man objektiv dem Partner gegenübersteht. Es gibt noch keine offenen Wunden, die Fronten sind nicht verhärtet und es lassen sich für beide Seiten viel leichter angemessene Lösungen erarbeiten.

Viel schwieriger ist die Situation, wenn der gemeinsam beschlossene Lebensentwurf gescheitert ist und sich Misstrauen und Argwohn breit machen. Dann ist eine faire und gütliche Trennung oft nur noch unter erschwerten Bedingungen möglich.

Düsseldorfer Tabelle

prozesskosten

Formular für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe

notarvertrag

Alles eine Frage der Vereinbarung!