Nachehelicher Unterhalt
Nach dem neuen Familienrecht und Scheidungsrecht gibt es keinen Automatismus mehr dahingehend, dass bei langjähriger Ehe unbegrenzt Unterhalt geleistet wird. Es ist sowohl eine Begrenzung als auch eine Befristung des nachehelichen Unterhaltes möglich. Die nacheheliche Solidarität stellt insbesondere auf das Vorliegen ehebedingter Nachteile ab.
Fazit: Eine lange Ehedauer (z. B. 28 Jahre) beinhaltet nicht automatisch eine unbegrenzte Lebensstandardgarantie.