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Trennungsunterhalt

Wenn Sie getrennt leben und genügend Einkommen haben, dann scheuen Sie sich nicht, unverzüglich Trennungsunterhalt zu fordern. Unverzüglich deshalb, weil Sie nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen Unterhalt auch rückwirkend bekommen können.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Leitlinien des OLG Koblenz.

Düsseldorfer Tabelle

prozesskosten

Formular für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe

notarvertrag

Alles eine Frage der Vereinbarung!